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Das Thema "Jugend und Alkohol", sowohl im Hinblick auf gesundheitliche Folgen als auch auf Gewaltbereitschaft und Vandalismus, bekommt immer stärkere Bedeutung. Gesellschaft, Politik, Jugendkirche und Organisatoren von Festlichkeiten sind sich des Handlungsbedarfs schon lange bewusst. Es gelten neue Bestimmungen im Jugendschutz, die gesetzlich eine gravierende Lücke schliessen und klare Verpflichtungen vorgeben. So wichtig klare Gesetze auf der einen Seite sind, so bedeutsam sind Einsicht und Akzeptanz bei den Betroffenen - Jugendlichen wie Veranstaltern gleichermaßen.
Eigentlich ist alles klar. Die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist der Meinung, dass der Jugendschutz wichtig ist. Und seit dem in Kraft treten des neuen Jugendschutzgesetzes sind einige Dinge in positivem Sinn in Bewegung gekommen. Mittlerweile wird in vielen Geschäften der Jugendschutz ernst genommen. Jugendlichen, die nicht das entsprechende Alter nachweisen können, wird kein Alkohol verkauft. Bei Juki-Partys, Events, Konzerten und ausserordentlichen Festen ist genauso darauf zu achten, wie bei anderen Veranstaltungen. Jugendschutz bei JuKi-VeranstaltungenBei den Jugendkirchen und Eventveranstaltern ist im allgemeinen guter Wille spürbar, aber so wirklich ist es noch nicht gelungen, sie für die konsequente Einhaltung des Jugendschutzes zu sensibilisieren. Das hat sich gerade in jüngster Zeit bei den zahlreichen Public-Viewing Veranstaltungen während der WM 2008 gezeigt. Vielfach wurde in der Vergangenheit auch aus Unkenntnis gehandelt. Dabei gibt es genug gute Gründe für die Einhaltung des Jugendschutzes: - weniger Ausschreitungen bei Events - weniger Alkoholvergiftungen - niedrigere Unfallraten - weniger Vandalismus - positives Image - Gesundheit der Jugendlichen
Deshalb wird gerade von Seiten der Jugendkirche etwas mehr Nachdruck auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bei den Konzerten und Events gelegt. Das Ziel: Jugendkirchen handeln verantwortungsbewusst! Folgende Grundhaltung soll gefördert werden: JuKi-Teamer sind sich bewusst, dass sie eine Vorbildfunktion haben und bemühen sich, riskantem Alkoholkonsum bei Jugendlichen vorzubeugen (Saftbar) und dadurch gesundheitliche Schäden zu vermindern. Worum geht es: Auch die JuKis werden einige Auflagen zu erfüllen haben, wenn sie die Genehmigung für die Veranstaltung erhalten wollen (- falls sie diese überhaupt ordnungsgemäss beantragen!). Folgende Punkte sind zu beachten: 1. Hinweis auf den Jugendschutz Die JuKi-Teamer kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung. Dazu gehört auch gut sichtbare der Hinweis auf die Jugendschutzbestimmungen beim Eingang und beim Ausschank (entsprechende Plakate werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt). Wird in vielen Fällen innerhalb der Jugendkirchen nicht darauf geachtet!
2. Einlasskontrolle - junge Besucher/innen werden beim Einlass auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hingewiesen (passiert selten, eher nicht). - es wird kontrolliert, dass (junge) Besucher/innen nicht selbst alkoholische Getränke zur Veranstaltung mitbringen (Kontrollen bei den JuKis mangelhaft, wenn überhaupt vorhanden) - bereits betrunkenen Jugendlichen wird der Zugang zur Veranstaltung verwehrt (mit christlichem Konsens nicht zu vereinbaren, aber aufgrund des reibungslosen Ablaufs des Events etc. eigentlich unerlässlich. Lösung: Bei betrunkenen Jugendlichen werden die Eltern telefonisch verständigt, um diese abzuholen!)
3.1 Verantwortungsvoller Alkoholausschank Hinter der Bar steht zumindest auch ein JuKi-Teamer, der auf einen verantwortungsvollen Verkauf alkoholischer Getränke achtet, so wie dies im Jugendschutzgesetz vorgesehen ist. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher/innen zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und - falls der entsprechende Altersnachweis nicht erbracht wird - keinen Alkohol abzugeben. 3.2 Jugendliche beim Alkoholausschank Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wäre zu klären, ob eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG vorliegt. So gilt z.B. das JArbSchG nicht für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit ausgeführt werden (§ 1 Abs. 2 JArbSchG). Diese Regelung könnte bei Strassenfesten oder JuKi-Veranstaltungen greifen, bei denen der kommerzielle Gedanke nicht im Vordergrund steht.
4. Attraktives, alkoholfreies Angebot Die Jugendkirche bietet attraktive, alkoholfreie Angebote an, die günstiger als alkoholhaltige Getränke sind. Der JuKi-Ausschank bewirbt dieses Angebot in ansprechender Weise.
5. Jugendschutzbeauftragte/r Ein/e vom JuKi-Team nominierte/r und verantwortliche/r eigene/r Jugendschutz- beauftragte/r kümmert sich in der Vorbereitung und während der Veranstaltung darum, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die oben genannten Auflagen beachtet werden. Der Einfachheit halber könnte der/die Jugendschutzbeauftragte/r auch gleich am Ausschank tätig sein. Es versteht sich, dass sich auch mehrere Personen diese Funktion untereinander zeitlich aufteilen können.
Genehmigung Die Veranstaltung wird nur genehmigt, wenn sich der Veranstalter verpflichtet, die oben genannten Auflagen zu erfüllen.
Kontrolle - Konsequenzen Die Einhaltung der Auflagen wird von der Gemeinde kontrolliert. Bei Unterlassung ist damit zu rechnen, dass der Veranstalter in der Folge keine neuerliche Genehmigung für die Durchführung der Veranstaltung erhält.
Damit diese Initiative nicht falsch verstanden wird, muss ausdrücklich betont werden: Die Verantwortung hierfür liegt bei allen, vor allem den Jugendlichen selbst, aber eben auch den Verantwortlichen, die den Alkohol ausschenken - oder eben nicht. 10 Tipps für den Umgang mit Alkohol in der Jugendkirche
Wie kann sich eure JuKi seiner Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen stellen? Wie kann ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol bei Events und Konzertveranstaltungen aussehen? Wenn ihr die folgenden Tipps beherzigt, helft ihr mit, die jungen JuKi-Mitglieder vor einer Gefährdung durch Alkohol zu schützen. 1. Geht mit gutem Beispiel voran. Denkt daran, dass ihr ein Vorbild seid! Verzichtet auf Alkohol. Trinkt bei geselligen Veranstaltungen nur mässig, noch besser: gar keinen Alkohol. Und bei Events u.ä. solltet ihr grundsätzlich nur alkoholfreie Getränke konsumieren.
2. Kein Alkohol bei Feiern. Bei Partys oder Festen mit Kindern und Jugendlichen sollte grundsätzlich kein Alkohol ausgeschenkt werden. Übrigens auch dann nicht, wenn den Jugendlichen Räumlichkeiten für eigene Feiern zur Verfügung gestellt werden.
3. Jugendschutzbestimmungen beachten. Bitte beachtet bei allen Veranstaltungen konsequent das Jugendschutzgesetz, das u. a. den Ausschank von Alkohol an Minderjährige verbietet. Ein Jugendschutzbeauftragter könnte für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sorgen. Nehmt bereits bei der Ankündigung von Festen (Plakate, Einladungen etc.) einen kurzen Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auf, bringt auch am Eingang und beim Ausschank ein entsprechendes Plakat an.
4. Preisgestaltung beeinflussen. Bietet ein attraktives Angebot an alkoholfreien Getränken an, werbt dafür und setzt euch dafür ein, dass alkoholfreie Getränke billiger sind als Bier oder Wein.
5. Auf Alkopops verzichten. Alkopops (Limonadengetränke mit zum Teil hochprozentigen Alkohol) sind bei Jugendlichen inzwischen beliebt. Doch weil der süsse Geschmack den Alkohol überdeckt, sind sie besonders gefährlich und haben deshalb in einer JuKi nichts zu suchen.
6. Kein Gruppenzwang. Bestärkt Jugendliche, die keinen Alkohol trinken wollen, in ihrem Verhalten.
7. Attraktives Programm aufstellen. Überlegt für eure Veranstaltungen ein attraktives Programm, so dass niemand in Versuchung kommt, aus Langeweile Alkohol zu trinken. Gemeinsames Erleben und Spass sollten im Vordergrund stehen - nicht gemeinsames Trinken.
8. Wetten, dass es auch ohne Alkohol geht? Viele Veranstaltungen benötigen dringend die Einnahmen aus dem Verkauf von Getränken, auch von Bier, da in manchen Fällen die Kosten durch den Eintrittspreis nicht gedeckt werden kann. Versucht aber auf Alkohol zu verzichten. Wenn schon Bier ausgeschenkt wird, dann bitte alkoholfreies.
9. Eltern und Betreuer sind Vorbilder. Sie sollten deshalb - wie alle Erwachsenen - in der JuKi keinen Alkohol trinken.
10. Für Fahrer gilt: Null Promille! Jugendliche mit Führerschein stellen sich erfreulicherweise oft als Fahre/rin zur Verfügung. Für sie gilt unbedingt: Hände weg vom Alkohol!
Übrigens: Wenn ihr diese oder weitere Regeln gemeinsam mit Eltern, Betreuern und Jugendlichen erarbeitet, steigen die Chancen, dass sie auch eingehalten werden. JuKi-Entwurf eines "Gentle(wo)men's Agreement" "Wir wollen als Jugendkirche ein Zeichen setzen und verpflichten uns, bei allen JuKi-Veranstaltungen (im speziellen bei öffentlichen JuKi-Veranstaltungen), folgendes Gentlemen’s Agreement einzuhalten". JuKi-Veranstaltungen generell:- In der Vorbereitung einer Veranstaltung lädt die Jugendkirche zu einem "Runden Tisch" mit allen Verantwortlichen ein, bei dem die zu erwartenden Probleme erörtert bzw. eine genaue Absprache über die geplanten Massnahmen getroffen werden.
- Ein namentlich Genannter der Jugendkirche zeichnet verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Gentlemen’s Agreement (Bestätigung durch Unterschrift).
- Die MitarbeiterInnen werden im Vorfeld der Veranstaltung sensibilisiert (Vorbildwirkung, gutes Beispiel ...) und informiert (Ausgabe von Spass mit Mass) und bestätigen dies durch ihre Unterschrift (Verbindlichkeit!)
- Bei allen JuKi-Veranstaltungen wird das Alter der Jugendlichen genauestens kontrolliert (gültiger, amtlicher Lichtbildausweis!). Jugendliche über 18 erhalten ein Kontrollband um das Handgelenk (oder Stempel etc.). Nur an Jugendliche mit Kontrollband dürfen die entsprechenden, alkoholischen Getränke verkauft und ausgeschenkt werden. Nur sie dürfen alkoholische Getränke konsumieren und besitzen!
- Bei den JuKi-Veranstaltungen werden attraktive nicht-alkoholische Getränke (Cocktail-Bar) angebotzen, die vorrangig beworben bzw. ausgeschenkt werden.
- Bei JuKi-Veranstaltungen werden offensichtlich Alkoholisierte weder eingelassen, noch werden alkoholische Getränke an offensichtlich Alkoholisierte ausgegeben.
- Bei JuKi-Veranstaltungen wird generell auf Aktionen verzichtet, die den exzessiven Konsum von Alkohol fördern ("Happy Hours", "Kübelsaufen", "Metertrinken", usw.).
- Es werden mit entsprechenden Durchsagen die Jugendlichen unter 14 Jahren daran erinnern, dass sie um 23.00 Uhr (die Jugendlichen unter 16 um 24.00 Uhr) zu Hause sein müssen.
- Bei JuKi-Veranstaltungen werden "geeignete, vernünftige" junge Erwachsene für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und für "Ordnung" in und um die Veranstaltung sorgen.
JuKi-Veranstaltungen in Zelten/geschlossenen Räumlichkeiten:- Die Kontrolle des Alters erfolgt beim Einlass (Ausweispflicht und Kontrollbändchen).
- Bei Ausschank an der Bar (am Stand) sollte ein reichhaltiges Sortiment an "alkoholfreien Cocktails" angeboten werden.
JuKi-Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen (Jugendkirchentag, Stadtfest etc.):- Bei JuKi-Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen wird das Alter jeweils beim Ausschank oder bei einer zentralen Stelle (z.B. Bonkasse, ...) kontrolliert. Nur dort erhalten Jugendliche nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ein Kontrollbändchen bzw. Stempel, das/der sie zum Konsum von alkoholischen Getränken berechtigt.
- Bei JuKi-Veranstaltungen (auch auf öffentlichen Plätzen) werden prinzipiell keine "harten" Alkoholika ausgeschenkt.
Zu diesem Thema siehe auch:
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