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Freitag, 3. September 2010
Public Viewing auch wieder in der Jugendkirche PDF Drucken
Geschrieben von pierre roh   
Montag, 9. Juni 2008
Wie bei der Weltmeisterschaft 2006 gibt es wieder etliche Veranstaltungen, bei denen Fans die Spiele der EURO 2008 gemeinsam live mitverfolgen können. Organisiert u.a. bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem christlichen Fussballnetzwerk "Kickoff". Damit Jugendliche nicht alleine vor dem Fernseher sitzen müssen, veranstalten auch zahlreiche Jugendkirchen "Public Viewing"-Events.
 
Ein Initiator ist das Netzwerk "Kickoff", das bereits 2006 in Deutschland für zahlreiche Gemeinden ein vielfältiges Programm rund um die Weltmeisterschaft anbot. Auf seiner deutschen Webseite gibt es eine Liste aller Gemeinden, die sich an dem Programm beteiligen. Für die Schweiz gibt es ebenfalls eine eigens für die Euro 2008 kreierte Kickoff-Seite. Auch die Österreicher haben eine Webseite mit allen am Kickoff-Programm teilnehmenden Gemeinden.

Wer in Deutschland eine evangelische Kirche in seiner Nähe sucht, wird auf der speziell für die Europameisterschaft eingerichteten Seite fündig. Auch unter der offiziellen Webseite der EKD gibt es eine Suche. Einige Kirchengemeinden haben zusätzlich ein Gemeindefest, einen besonderen Gottesdienst oder andere Aktionen geplant.

Für alle Fussball-Begeisterten hat der Hänssler-Verlag auf seiner Webseite ein Tippspiel zur Euro 2008 eingerichtet. Neben Ranglisten, um sich mit anderen zu messen, gibt es auch einige Preise zu gewinnen, unter anderem auch die Doppel-CD "Nachspielzeit - so klingt der Fussball". Ausserdem bietet der christliche Verlag einen kostenlosen EM-Song zum Download an.

Passend zur Europameisterschaft im eigenen Land hat die christliche Informationsseite "Jesus.ch" ein Spezial-Dossier zur Euro 2008 online gestellt. Unter www.fussball.jesus.ch bringt Jesus.ch den "Fussball-Gott und den Gott der Bibel zusammen", heisst es auf der Webseite. "Gibt es eigentlich einen Fussballgott? Oder sind die Fussballer, welche in den kommenden Wochen Millionen von Fans begeistern, unsere wahren Götter?"
 
Mit diesen Fragen will Jesus.ch Fussballfans zum Nachdenken anregen und auf Jesus Christus aufmerksam machen. Zusätzlich bietet die Seite Berichte über ihren Glauben verschiedener Menschen an, unter anderem des Schweizer Nationalspielers Johan Vonlanthen und der singenden Stewardess Déborah Rosenkranz.

Der Kapuzinermönch Bruder Paulus Terwitte hat zur Europameisterschaft ein reich bebildertes Text- und Gebetbuch für Kinder und Jugendliche veröffentlicht. "Bei Gott bist du Champion" bietet eine Möglichkeit, über den Sport ins Gespräch mit Gott zu kommen. Neben Fussballstars wie Kevin Kuranyi, Gerald Asamoah, Sebastian Schweinsteiger und Lukas Podolski erzählen auch Kardinal Lehmann und Bischof Wolfgang Huber, warum das Leben manchmal wie ein Fussballspiel ist.
 
Und manchmal auch, man ahnt es schon, der reinste lebendig gewordene Wahnsinn. So sucht z.B. die "Aktion Lebendiges Deutsch" für den Begriff "Public Viewing" ein griffiges deutsches Wort. Vorschläge können bis 23. Juni im Internet unter der Adresse www.aktionlebendigesdeutsch.de - Wörter des Monats - eingereicht werden.

Bei der Weltmeisterschaft 2006 hatte die Aktion schon einmal nachgefragt und sich für "Schau-Arena" entschieden - aber zu wenig Echo gefunden - wen wundert's. Erinnert mich irgendwie an WinkeWinke für Tschüss. Im Mai wurde eine deutsche Alternative für "Coffee-to-go" gesucht und die fachkundige Jury entschied sich doch tatsächlich aus 1'800 Zusenden für "Geh Kaffe".

Man könnte brechen, formulierte bereits Snape folgerichtig. Aber einen Trost gibt es: Ob Legastheniker, der deutschen Sprache nicht mächtige Migranten oder Kleinkinder - alle haben eine Chance auf den Titel, und um das Fass voll zu machen, gab es eine Empfehlung von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Hinblick auf die bevorstehende Europameisterschaft.

"Wir empfehlen den Schulen, sich ab dem 7. Juni auf müde und unkonzentrierte Schüler einzustellen", heisst es etwa in einem Brief der Landesgewerkschaftsvorsitzenden Doro Moritz an alle Lehrerinnen und Lehrer im Südwesten. Diese sollten bei der Vergabe von Hausaufgaben oder der Planung von Klassenarbeiten die EM-Termine berücksichtigen.

"Die meisten Spiele werden erst um 20.45 angepfiffen, so dass die Schüler kaum acht Stunden nach dem Anpfiff schon wieder im Klassenzimmer sitzen müssen", verkündet Moritz gewichtig. Der allgemeinen Hysterie des Menschen hat der Schriftsteller Karl Kraus zumindest einen denkwürdigen Ansatz zu tiefgreifender Meditation geliefert: "Hysterie ist die geronnene Milch der Mutterschaft."
 
Hier einige Informationen zu (nichtkommerzieller) Übertragung auf Grossbildleinwänden oder öffentlich aufgestellter Fernseher (Public Viewing) während der EURO 2008:
Wichtige Hinweise für die Durchführung eines Public-Viewing im Rahmen der UEFA-Fussball- Europameisterschaftsendrunde 2008 in Österreich/der Schweiz Die Evangelische Kirche in Deutschland hat mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine Vereinbarung geschlossen, die die pauschale Abgeltung der von der GEMA wahrzunehmenden Nutzungsrechte für Fernsehwiedergaben ohne Veranstaltungscharakter und Tanz anlässlich der UEFA-FussballEuropameisterschaftsendrunde 2008 in Österreich/der Schweiz vorsieht.
1. Was muss eine Kirchengemeinde tun, um am Public Viewing teilnehmen zu können? Die Kirchengemeinden registrieren sich über www.ekd.de.
2. Berechtigtenkreis Berechtigt aus dieser Vereinbarung sind die Kirchengemeinden der Gliedkirchen der EKD und von der EKD oder ihren Gliedkirchen anerkannte Einrichtungen, die die Jugendarbeit der örtlichen evangelischen Kirchengemeinde wahrnehmen.
3. Rechteübertragung Die vorgenannte Rechteübertragung umfasst die Einwilligung zur öffentlichen Wiedergabe von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter und Tanz. So genannte "EM-Partys", auf denen ausschliesslich Fernsehsendungen wiedergegeben werden und für die kein Eintrittsgeld erhoben wird, sind durch die Vereinbarung abgegolten.
4. UEFA-Lizenz Neben der Lizenz durch die GEMA muss ggf. auch eine Lizenz bei der UEFA, dem Veranstalter der Fussball-Europameisterschaft, beantragt werden. Bleibt der von den Kirchengemeinden genutzte Bildschirm innerhalb eines Masses von 3 m in der Diagonale, muss hierfür keine Lizenz beantragt werden. Übersteigt allerdings der Bildschirm die vorgegebene Grössenordnung von 3 m in der Diagonale, muss eine UEFA-Lizenz beantragt werden. Dieser Antrag muss von der Kirchengemeinde gestellt werden, die ein Public Viewing anbieten möchte. Eine solche Lizenz wird von der UEFA gratis erteilt, wenn das Public Viewing in der Kirchengemeinde nicht kommerziell orientiert ist, d.h., wenn keine Eintrittsgelder eingenommen werden, auf jegliche Sponsoringmöglichkeiten verzichtet wird und auch andere kommerzielle Aktivitäten unterbleiben. Ist ein kommerzieller Anlass gegeben, weil z.B. Eintrittsgelder gefordert werden, müssen für die jeweiligen Lizenzen Kosten entrichtet werden. Pro Spiel und Quadratmeter der Leinwand sind dies 6,00 Euro.
 
• Die Frage, wann ein Public Viewing kommerziell ist, wird von der UEFA in folgender Weise behandelt:
Der Ausschank von Speisen und Getränken ist unschädlich. Ist der Zuschauerkreis aller dings grösser als 200 Teilnehmer und es werden Essen und Getränke verkauft, dann ist die Veranstaltung in jedem Falle kommerziell und hierfür ist eine gebührenpflichtige Lizenz zu erwerben.
Dies kann auch für einzelne Spiele erfolgen, wenn davon auszugehen ist, dass in der Regel unter 200 Zuschauer zu erwarten sind und diese Zahl nur bei bestimmten Spielen überschritten wird.
Sollten Sponsoren oder andere kommerzielle Aktivitäten Bestandteil des Public Viewing sein, ist dieses in jedem Fall kommerziell, auch wenn unter 200 Zuschauer erwartet werden.
5. Antragstellung für die UEFA-Lizenz Für jeden Public Viewing-Ort muss ein separater Antrag gestellt werden. Auch für Einzelspiele müssen Anträge gestellt werden. Sie können für max. 8 Spiele pro Antrag eine Lizenz erwerben. Wenn Sie mehr als 8 Spiele zeigen wollen, dann sind zwei oder ggf. auch mehr Anträge nötig. Die entsprechenden Lizenzen müssen per Online-Antrag gestellt werden. Über nachfolgende Internetadresse können Sie einen solchen Antrag erhalten, der dann automatisch bearbeitet wird (www.uefa.com).
Sollten Sie in der Kirchengemeinde beabsichtigen, ein Public Viewing anzubieten und hierfür eine Lizenz benötigen, sollten Sie den Antrag vor dem 30. April 2008 bei der UEFA stellen. In einer internen Veröffentlichung hat die UEFA mitgeteilt, dass sie Lizenzen vornehmlich jenen Antragstellern erteilen will, die den Antrag pünktlich, d.h. vor dem 30. April 2008, gestellt haben.
6. GEZ-Gebühren Bitte bedenken Sie, dass gesondert GEZ-Gebühren fällig werden, wenn Sie nicht ein TVGerät der Kirchengemeinde nutzen, sondern ein privat angemeldetes Gerät.
7. Welche technische Ausstattung sollte es für eine Fussballübertragung sein? Diese Frage ist schlichtweg nicht zu beantworten, weil es immer die Frage sein wird, für welche Art der Veranstaltung geplant wird. Soll etwa im Rahmen eines Gemeindefestes ein Spiel angeschaut werden, empfiehlt es sich dies mit Beamer und Leinwand zu realisieren. Wird in einem Männerkreis ein Spiel angeschaut, kann ein Fernsehgerät ausreichen. Ähnliches gilt etwa für den Konfirmandenunterricht oder einen Jugendkreis. Bei jeder Art von "Pubic Viewing" muss also zuerst überlegt werden, in welcher Grösse dies stattfinden wird und dann muss die entsprechende Technik besorgt werden. Dabei müssen die Richtlinien des Lizenzgebers beachtet werden.
8. Ist ein Kauf der Technik empfehlenswert? Oder sollte eine Gemeinde die notwendige Technik lieber ausleihen? In einigen Gemeinden gehören Beamer und Leinwand zur vorhandenen Grundausstattung, dann muss auch nichts angekauft werden. Für Kirchengemeinden gab und gibt es immer wieder günstige Angebote für einen Beamer, der ja auch in anderen Zusammenhängen genutzt werden kann. Da sind die landeskirchlichen Medienzentren und Medienzentralen wichtige und gute Ansprechpartner, die auch erläutern können, ab wann sich die Anschaffung eines Beamers lohnen wird.
9. Muss eine Gemeinde besondere Versicherungen für diese Veranstaltungen abschliessen? Die Frage zeigt, dass das Stichwort "Public Viewing" zu einer Überschätzung führt. Jede Kirchengemeinde wird über die Landeskirche oder direkt ihre Veranstaltungen versichert haben. Es geht beim "Public Viewing" um ein besonderes Angebot im Rahmen des normalen Angebots der einzelnen Kirchengemeinde, vergleichbar etwa dem jährlichen Gemeindefest, dem Gemeindekaffee, den Gemeindeabenden. Sollte zu erwarten sein, dass die Zahl der Teilnehmenden das übliche Mass erheblich überschreiten, ist es sicher sinnvoll, dies auch mit den Versicherungen vorher abzusprechen.
10. Welche Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten? Da das "Public Viewing" - wie das englische Wort "Public" schon sagt, in öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichen Plätzen stattfindet, gelten die üblichen Sicherheitsbestimmungen.
11. Ist bei diesem besonderen Ereignis ein Ordnerdienst vorgeschrieben/sinnvoll? Das, was in der Gemeinde bei einer üblichen Veranstaltung praktiziert wird, sollte auch bei dieser Veranstaltung angewandt werden. Sollte zu erwarten sein, dass die Zahl der Teilnehmenden das übliche Mass erheblich überschreiten, ist sicher ein vorheriger Kontakt mit den örtlichen Ordnungskräften angeraten - wobei das vor jedem grösseren Gemeindefest selbstverständlich sein sollte.
12. Haftet eine Kirchengemeinde für Ausschreitungen von Fussballfans? Und welche Person ist konkret haftbar zu machen? Auch bei dieser Frage gilt nichts anderes als bei jeder anderen Veranstaltung, für die eine Kirchengemeinde verantwortlich ist. Es gibt aber überhaupt keinen erkennbaren Grund, warum bei einem "Public Viewing", zu dem eine evangelische Kirchengemeinde einlädt, mit besonderen Ausschreitungen zu rechnen ist. Das zeigen die Erfahrungen während der WM 2006. Die grösste Zahl der Fussballfans ist friedlich, die überwiegende Zahl der Mitglieder einer Kirchengemeinde auch. Man sollte durch ständiges Warnen und Fragen eine solche Situation auch nicht herbei reden. Gerade bei dieser Frage gilt, dass der Kontakt zu den örtlichen Ordnungskräften genutzt werden sollte, auch mit der Polizei und dem Ordnungsamt solche Fragen zu besprechen.
13. Muss die Kirchengemeinde einen medizinischen Notdienst /Sanitätsdienst stellen? Bei Veranstaltung ab einer bestimmten Grösse ist es selbstverständlich und auch gesetzlich vorgeschrieben, einen medizinischen Notdienst vorzuhalten. Auch in diesem Fall - wie überhaupt - gelten für Public Viewing Angebote keine besonderen Rechte.
14. Sollte eine Kirchengemeinde auf den Verkauf von alkoholischen Getränken verzichten? Das ist eine Frage, die von der EKD nicht zu beantworten ist, da dies Entscheidung der einzelnen Leitungsorgane der Kirchengemeinde ist und bleiben soll.
15. Darf eine Gemeinde die anfallenden Kosten durch ein Eintrittsgeld decken? Oder geht das nur auf Spendenbasis? Wie steht es mit dem Verkauf von Speisen und Getränken) Die erste Frage ist klar und deutlich mit "Nein" zu beantworten - eine der Grundvoraussetzungen für dieses - wohl gemerkt: nicht kommerzielle - Public Viewing-Angebot ist, dass keine Eintrittsgelder verlangt werden dürfen. Etwas anderes ist die Frage des Verkaufs von Speisen und Getränke: Natürlich dürfen bei einer Gemeindeveranstaltung im üblichen Mass - aber selbstverständlich nicht um des kommerziellen Gewinns willen - Speisen und Getränke angeboten werden. Durch solche Verkäufe darf jedoch der Öffentlichkeit nicht den Eindruck vermitteln werden, dass damit mit der UEFA EURO 2008 ein Sponsoringverhältnis oder eine andere offizielle Verbindung besteht (dass die offiziellen Sponsoren davon ausgenommen sind, versteht sich von selbst).
16. Darf eine Kirchengemeinde für die Fussballübertragung Werbung machen? Eine Kirchengemeinde darf für das Public Viewing werben, zum Beispiel in ihrem Gemeindebrief. Dabei müssen allerdings die Vorgaben der Rechteinhaber beachtet werden. So muss die Fussballeuropameisterschaft etwa mit ihrem offiziellen Titel genannt werden: "UEFA EURO 2008" und das Logo der Fussballeuropameisterschaft darf nicht gebraucht werden. Deshalb bietet die EKD auf der Seite
www.ekd.de/em auch ein anderes Logo an.
17. Sollte eine Kirchengemeinde ein Rahmenprogramm zur Übertragung anbieten? Bietet eine Kirchengemeinde "Public Viewing" im Rahmen eines Gemeindefestes an, wird sie sicher ein Rahmenprogramm vorbereiten, schaut ein Männerkreis zusammen ein Spiel der Fussballeuropameisterschaft, was juristisch gesehen "Public Viewing" ist, braucht es kein Rahmenprogramm. Wer mit einer Konfirmandengruppe ein Spiel schaut, wird sich überlegen, wie er das Gesehene mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden bearbeitet. Die EKD hat zur WM 2006 das Materialheft "Ein starkes Stück Leben" veröffentlicht, das Tipps und Möglichkeiten für die unterschiedlichsten Situationen bereit hält. Es ist unter www.ekd.de/em zum Download verfügbar.
Für die Entrichtung eventuell anfallender GEZ-Gebühren (sollten private Fernsehgeräte genutzt werden) für Public Viewing ist die Jugendkirche selbst verantwortlich. 

 
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