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 Die "fünfte Jahreszeit" strebt ihrem Höhepunkt entgegen. Die Narren stürzen sich übermütig ins Getümmel - in Jugendkirchen, Hallen und auf Umzügen
 gibt sich die bunte Schar ein lustiges Stelldichein. Wenn die Musik spielt und sich die Polonaise in Gang setzt, vergessen gerade jugendliche Besucher, dass das fasnachtliche Treiben seiner hellen und fröhlichen Seite zuweilen auch eine weniger erfreuliche hat - zumal dann, wenn zu viel Alkohol fliesst und womöglich 'Gewalt' ins Spiel kommt. Nicht umsonst weisen derzeit Fasnachtsvereine und Zünfte auf ihren Internetwelten, via Presse oder in persönlichen Gesprächen darauf hin, dass sei keine Saufgelage in ihren Hallen oder bei ihren Umzügen wollen und Jugendkirchen sehen Alkoholkonsum bei ihren Events und Konzerten eh nicht gerne, wenn es denn überhaupt welchen gibt, was in der Regel nicht der Fall ist ( Zu diesem Thema siehe auch: "Carne vale"). Einige Veranstalter haben auch ganz bewusst freiwillig die Altersgrenze hochgesetzt. "Radaubrüder" und verwandte Spezies sind "überhaupt nicht gerne gesehen", wie auf einer Homepage zu lesen ist. Der Spass an der Fasnacht / dem Karneval / Fasching stehe im Vordergrund: "Was zählt, sind närrische Ideen und nicht Bierflaschen in der  Hand." Mit zuviel Alkohol kann die Party auch ganz schnell kippen oder ist ganz vorbei. Regeln lockerer sehen Stimmung, Spass und Ausgelassenheit prägen seit jeher das Erscheinungsbild der närrischen Tage. Der Konsum von alkoholischen Getränken spielt dabei eine wesentliche Rolle, da Alkohol leicht verfügbar ist, Hemmungen abbaut und vielen als Stimmungsmacher dient. Vermehrtes Trinken wird in der Regel gesellschaftlich anerkannt, zumindest jedoch toleriert. Allerdings zeigen viele Jugendliche an den närrischen Tagen ein völlig anderes Trinkverhalten als sonst. Während der Faschingszeit gehört es schon "zur Tradition", manche Regeln nicht ganz so eng zu sehen. Dessen ungeachtet gibt es gesetzlich festgelegte Regeln, bei deren Einhaltung und Überwachung keine Ausnahme geduldet werden sollte.
Viele Jugendliche zieht es ins Nachtleben. Da taucht die Frage gerade dieser Tage verstärkt auf, ob Jugendliche unter 18 Jahren überhaupt an diskoähnlichen Veranstaltungen oder Musikveranstaltungen teilhaben dürfen. Wie sieht es aus, wenn sie in Begleitung Erwachsener Events besuchen? Aktuell weist das Jugendamt darauf hin, dass hier das Jugendschutzgesetz klare Regelungen festsetzt. Tanzvergnügung ohne Einschränkung?  Tanzvergnügen ohne Einschränkung steht jungen Erwachsenen ab 18 Jahren zu. Wer unter 16 Jahren ist, darf sich erst mal gar nicht auf solchen Veranstaltungen (Disko etc.) aufhalten. 16- und 17-jährige müssen um 24:00 Uhr von der Tanzfläche und die Lokalität verlassen. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht, wenn die Jugendlichen mit einer personensorgeberechtigten Person (meistens die Eltern) ausgehen. Auch in Begleitung einer von den Eltern erziehungsbeauftragten Person sind die Jugendschutzbestimmungen diesbezüglich aufgehoben.
Bei der Erziehungsbeauftragung sollten die Eltern auf einige Dinge achten; etwa, dass die Person volljährig ist - oder dass die haftungsrechtliche Verantwortung nach wie vor bei den Eltern liegt.
Polizei und Jugendamt raten zudem dazu, eine schriftliche Beauftragung auszustellen, die im Falle einer Kontrolle vorgezeigt werden kann. Beim Jugendamt gibt es speziell auch zur Faschingszeit die "Aktuelle Information". Dieser Link beinhaltet auch Hinweise für Veranstalter, sowie ein Merkblatt zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für Events nach dem Jugendschutzgesetz. Faschingstreiben stressfrei  Besonders auffällig ist der in den vergangenen Jahren vermehrt festgestellte Alkoholkonsum bei Jugendlichen und deren Folgen. Gewalt- und Vandalismusdelikte haben häufig darin ihre Ursache. Insgesamt werden Betrunkene aufgrund ihrs wehrlosen Zustandes aber auch Opfer von Gewaltdelikten und gerade Mädchen noch dazu von sexuellen Übergriffen. Junge Menschen wollen und sollen am Faschingstreiben ihren Spass haben. Deshalb ist es wichtig, dass Veranstalter, Aufsichtspersonen und Eltern für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes besondere Sorge tragen. Dabei ist vor allem auf die Altersgrenze bei den Abgabeverboten von Alkohol zu achten: - Alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
- Branntweinhaltige Getränke (u.a diverse Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und der Verzehr gestattet werden.
Für viele Narren ist die Versuchung besonders gross, nach dem Besuch einer Faschingsveranstaltung alkoholisiert am Strassenverkehr teilzunehmen. Sie stellen damit nicht nur für sich, sondern auch für ihre Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer eine besondere Gefahr dar. Trotz vielfacher Warnungen und angekündigter Polizeikontrollen kommt es jedes Jahr zu zahlreichen Trunkenheitsdelikten im Strassenverkehr. Oftmals wird nicht bedacht, dass bei Fahrfehlern oder gar Unfällen schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0.3 Promille der Führerschein in Gefahr ist. Besonders beachtet werden sollte auch, dass für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren die Null-Promille-Grenze gilt. Daher sollte rechtzeitig vor Beginn eines feucht-fröhlichen Abends festgestellt werden, wie man wieder sicher nach Hause kommt. Unser Tip(p): - Bestimmt spätestens zu Beginn eines Events/Konzerts/u.ä. eine Person, die keinen Alkohol konsumiert und die anderen Personen sicher nach Hause bringen kann.
- Alternativ kümmert euch schon vor Beginn der Feierlichkeit um eine Abholmöglichkeit.
- Oder benutzt für die Heimfahrt vom Veranstaltungsort öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi.
- Sorgt notfalls für eine Übernachtungsmöglichkeit.
Experten: Kein Alkohol für Jugendliche Aber eigentlich sollten Jugendliche am besten überhaupt keinen Alkohol trinken. "Alkohol macht psychische Probleme - macht aggressiv und unvorsichtig", doziert der Heidelberger Mediziner und Grundlagenforscher Martin Seitz. Die noch nicht ausgereiften Organe Heranwachsender seien dem Alkohol schutzloser ausgsetzt: "Wenn junge Leute regelmässig Alkohol trinken, wird einer von zehn abhängig", fährt Seitz fort, der auch Präsident der Europäischen Alkoholforschungsgesellschaft ist.  Vor allem exzessiver Konsum führe schneller zu Schädigungen als bei Erwachsenen. Fängt ein Mensch schon in jungen Jahren an zu trinken, verkürze sich die Zeit, bis ein eventuell entstehender Tumor ausbreche. "Ausser auf die Zellen hat Alkohol auch Einfluss auf Hormone", stellte Seitz fest. "Die Werbung vermittelt den Jugendlichen einfach ein vollkommen falsches Bild von dem, was Alkohol anrichten kann." Fatal erweist sich zudem, dass diejenigen, die viel trinken, fast immer auch starke Raucher seien ( siehe auch: (viel Rauch ums) Rauchen). Das Risiko, an den für Alkoholsüchtige häufigsten Krebsarten in Mundhöhle und Speiseröhre zu erkranken, erhöhe sich dadurch nochmals deutlich. Die Veranstalter von Events und Konzerten haben aufgrund der Vorkommnisse in letzter Zeit umgedacht. Sie sind bestrebt, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um Alkoholmissbrauch insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und damit einhergehende Gewalt zu verhindern. Die Sensibilisierung in Bezug auf Alkohol und die Jugendschutzbestimmungen hat erste Wirkung gezeigt. Gänzlich verhindern können die Keeper Alkoholmissbrauch freilich nicht - denn: Um die 'Blaumacher' nicht erst auf den Festen zu entsprechenden Preisen kaufen zu müssen, versorgen sich viele Jugendliche schon vorher und transportieren die Hochprozentigen dann im Kofferraum oder im Rucksack zum feuchtfröhlichen Vergnügen. Sehr beliebt ist auch das 'Vorglühen': Bei Freunden oder zu Hause wird vor dem eigentliche 'Event' schon tüchtig einer abgeschluckt, und nicht selten wird dann der Alk in einem 'Bunker 'zwischengelagert und nach und nach geleert. "Diese Saufgelage enden dann oft mit Körperverletzungen und Sachbeschädigungen", weiss der Sprecher der Polizeidirektion Baden-Baden zu berichten. "Es ist schon sehr traurig, dass es heutzutage kaum noch Veranstaltungen ohne Sicherheitsdienste gibt", und: "In Sachen Jugendschutz gibt es keine Narrenfreiheit. zu diesem Thema siehe auch: |