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Der Schutz der Heranwachsenden vor dem Passivrauchen ist ein notwendiger und wichtiger Schritt zum Schutze der Gesundheit. Das Nichtraucherschutzgesetz, das 2007 in Kraft getreten ist, kann nur begrüsst werden. Die pädagogische Umsetzung und Begleitung ist eine Herausforderung für alle MitarbeiterInnen in den Jugendkirchen und der Jugendarbeit im allgemeinen. Jugendliche brauchen Gelegenheit, sich mit den Zielen des Verbots auseinander zu setzen. Nur wenn der Schutz der Nichtraucher als Wert und Toleranz als soziopositive Begebenheit akzeptiert werden kann, gelingt ein rücksichtsvoller Umgang miteinander.
2007 ist in vielen Bundesländern Deutschlands ein Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSG) in Kraft getreten. Ziel ist es, die Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das Rauchverbot gilt auch für alle Jugendkirchen, Jugendhäuser, Jugendzentren und Jugendtreffs. Dieses Gesetz hat zum Ziel, dass in Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen, in Jugendhäusern und Jugendkirchen, in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen vieler Länder und Kommunen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten und Gaststätten nicht geraucht wird. Die Regelungen dienen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. 2007 ist die Änderung des Jugendschutzgesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Damit ist die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen für Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit und somit auch in der Jugendkirche generell nicht mehr erlaubt. Im Jugendschutzgesetz wurden an allen Stellen, die das Rauchen betreffen, die Wörter "unter 16 Jahren" gestrichen, d.h. sie betreffen jetzt alle Jugendlichen unter 18 Jahren. In Gaststätten, Verkaufsstellen, wiederum in Jugendkirchen oder sonst in der Öffentlichkeit, dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Ordnungswidrig handelt, wer z.B. als Veranstalter von Events vorsätzlich oder fahrlässig Tabakwaren abgibt oder einer jugendlichen Person unter 16 Jahren das Rauchen gestattet. In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn - ein Automat an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
- durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.
Hinweis: Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2008. Bis dahin ist es noch möglich, dass Jugendliche ab 16 Jahren mit einer Chipkarte Zigaretten aus einem Automaten kaufen können - auch wenn es gesetzlich verboten ist. Bisher durften in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch das Rauchen gestattet werden. An den Vorschriften ändert sich bis auf die Heraufsetzung der Altersgrenze auf unter 18-Jährige nichts. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht mit einem Bussgeld belegt. Es kann allerdings ein Bussgeld für diejenigen geben, die an Jugendliche Tabak abgeben oder ihnen das Rauchen gestatten. Diese Vorschriften richten sich vor allem an Veranstalter oder Gewerbetreibende, die bei einem Verstoss mit einem Bussgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden können. Mir ist keine Jugendkirche bekannt, die einen derartigen Betrag so ohne Weiteres aufbringen könnte. Wie aber Jugendkirchen bei grösseren Events ihre vom Staat neu erworbene Überwachungspflicht nachkommen können, ist nicht so ohne weiteres geklärt. Wie soll man sich verhalten, wenn innerhalb einer Cliqué gewaltbereiter Jugendlicher geraucht wird? Es wird darauf hinauslaufen, dass eine veranstaltende Jugendkirche zusätzliches Security-Personal aufbringen muss. Bei dem knapp bemessenen Budgets der JuKis läuft es auf ehrenamtliche Tätigkeiten hinaus - auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass Staatsbeamte dafür nicht zur Verfügung stehen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen wollte sogar Jugendliche als Testkäufer für Zigaretten missbrauchen, um evtl. schwarze Schafe unter den Händlern zu überführen. Nach öffentlichen Empörungen zog sie aber einen entsprechenden Gesetzentwurf vorläufig zurück. Nun soll nach Rücksparache mit Kanzlerin Angelika Merkel ein 'Runder Tisch' eingerichtet werden, um das Vorhaben nochmals zu dikutieren. Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg betonte, von der Leyen wolle das Gesetz nicht "durchpeitschen", wenn es Missverständnisse gebe und damit die gute Absicht falsch verstanden werden könne. Für mich ist es eigentlich Anstiftung zu einer Straftat - falsch verstehen kann man da wenig - der Verkäufer soll zum Verkauf an Jugendliuche unter 18 Jahren provoziert werden. |