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Donnerstag, 9. September 2010
Jugendkirche: Hartz IV-Urteil - Ende sozialer Ungerechtigkeit ... PDF Drucken
Geschrieben von pierre roh   
Dienstag, 9. Februar 2010
... und der Armut der Heranwachsenden in deutschen Landen ?
Jugendkirche erfreut aber auch skeptisch
Die Hartz-IV-Zahlungen für 6,7 Millionen Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber müsse die Regelsätze für das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II bis Ende 2010 neu berechnen, entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil genügten die gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip, hieß es zur Begründung.
 
Der Kölner Armutsforscher Professor Christoph Butterwegge sieht in dem Urteil eine 'historische Zäsur'. "Indem die Regelsätze gekippt sind, droht nun auch Hartz IV zu kippen", ist er überzeugt. Die Entscheidung bestätige, dass die Regelsätze willkürlich festgelegt worden seien, und "Das aktuelle Urteil ist mit Sicherheit nicht das Ende der Debatte, sondern jetzt wird es erst richtig losgehen". ( → Ende sozialer Ausgrenzung Jugendlicher ?)
 
Politiker und Verbände haben das Karlsruher Urteil zu den Hartz-IV-Sätzen übereinstimmend als richtungsweisend gewürdigt. Hinsichtlich der Konsequenzen gehen die Meinungen aber deutlich auseinander. Während die Regierung offenlässt, ob die Sätze angehoben werden, fordern Verbände den Umbau der Sozialsysteme. So hat die Diakonie die Entscheidung des BVG zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Heranwachsende grundsätzlich begrüßt, obwohl diese ihre Mitarbeiter jedoch selbst stellenweise so minimal entlohnt, dass viele zusätzlich noch Hartz IV beantragen müssen. Die Kirche bestreitet die schlechte Bezahlung auch gar nicht, reichte den "Schwarzen Peter" aber an die Politik weiter. Dort seien schließlich die Weichen für die Lohnpolitik gestellt worden. Sollte jetzt ein sozial verträglicheres Umdenken im Zeichen der christlichen Nächstenliebe gedeihen?

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Auffassung der Diakonie bestätigt, dass die gegenwärtige Regelung an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen vorbeigeht. Die vom Grundgesetz garantierte Existenzsicherung ist nicht verwirklicht", erklärte nun Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik. "Es ist nicht hinzunehmen, dass mehr als 1,7 Millionen Kinder in Deutschland keine ausreichenden Hilfen bekommen." Um das Armutsrisiko für Familien zu verringern, müssen die neuberechneten Kinderregelsätze nach Ansicht der Diakonie durch einen umfassenden Ausbau der Infrastruktur begleitet werden. Dazu gehöre unter anderem ein kostenfreies Mittagsessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie kostenfreie außerschulische Bildungsangebote. "Wir müssen verhindern, dass Armut in Deutschland weiter vererbt wird und ganze Bevölkerungsgruppen in Ausgrenzung leben", sagte der Diakonie-Präsident.

Langfristig müsse ein Regelsatz für Kinder festgelegt werden, der Kindern und Familien ein Auskommen bietet und Teilhabe an der Gesellschaft möglich mache. Die Betroffenen selbst sähen das heutige Urteil mit Freude, aber auch mit Skepsis, so Sozialarbeiterin Beate Rashedi von der Diakonie des Landkreises Karlsruhe. Sie hofften, dass ihnen bald mehr Geld zur Verfügung stehe, seien aber skeptisch nach der Erfahrung, dass die Erhöhung des Kindergeldes ihnen nichts gebracht hätte, da es auf Hartz IV angerechnet würde. Rashedi wünscht sich, dass es Kinder, die Hartz IV bekommen, mit den neuen Regelungen leichter haben an Aktionen der Schulklasse teilzunehmen, Kindergeburtstage zu besuchen und Nachhilfestunden zu bezahlen. Rashedi: "Ich hoffe, dass man ein Kind, dass Hartz IV bekommt, zukünftig nicht an der Qualität seines Schulranzens erkennen kann. Er kann ja ab jetzt im Rahmen der Härtefallregelung gesondert als Bedarf angemeldet werden."

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen begrüßte die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine Neuregelung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder ausdrücklich. Dies sei ein "sehr wichtiger Tag" für die Kinder in Deutschland und eine Chance für sie. Es müsse nun geklärt werden, was ein Kind für Bildung brauche. Die Arbeitsministerin äußerte sich aber nicht dazu, ob die Hartz-IV-Sätze steigen werden. Es müsse sich nicht unbedingt um Geldleistungen handeln, sagte von der Leyen. Möglich seien auch Sachleistungen. Der Präses der rheinischen Landeskirche und stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, nannte es ermutigend, dass die Ministerin angedeutet habe, es würde im Bereich Bildung für Kinder "durchaus Mehrbedarf" geben.

Unionsfraktionschef Volker Kauder kündigte eine rasche Überprüfung der Regelsätze an. Zugleich sagte er, dass diese nicht steigen müssten, stellenweise könne es sogar zu Reduzierungen kommen. Kauder verwies auf der BverfG-Urteil, nachdem die Höhe der Regelsätze nicht per se in Frage gestellt worden sei. Auch Familienministerin Kristina Köhler betonte: "Das Urteil hat nicht gesagt, dass die Sätze erhöht werden müssen." Die Politik sei aufgefordert, die Bedürfnisse von Kindern genau zu untersuchen. Die Diskussion um das Existenzminimum dürfe sich aber nicht auf Hartz-IV-Empfänger beschränken. "Wir müssen auch die Familien im Blick behalten, die ihr Einkommen und ihr Existenzminimum Monat für Monat ohne staatliche Leistungen erwirtschaften", sagte die CDU-Politikerin.

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Der braunschweigische evangelische Landesbischof Friedrich Weber hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze begrüßt. Gerade die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder, mit der das Urteil begründet werde, sei in letzter Zeit immer wieder von den Kirchen gefordert worden, sagte Weber als Vorsitzender des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen am Dienstag. Die Karlsruher Richter zeigten "einen guten Weg" auf, und die Folgen der bisherigen niedrigen Regelsätze seien der Weg in die Armut sowie Ausgrenzung und Isolierung junger Menschen bis hin zum Abgleiten in Kriminalität.

Bischof Weber hatte unter anderem zum Jahreswechsel vor einer "sozialen Vererbung von Armut" gewarnt; und Kirchenrat Jürgen Rollin, Vorstand im Diakonischen Werk Baden das Urteil fördere die Autononie der Familien. Rollin: "Es ist gut, dass die individuellen Bedürfnisse von Familien jetzt wieder ins Spiel kommen." Es sei jedoch ein "schwaches Bild für die Familienpolitik", dass ein Gericht die Bedürfnisse von Familien "anmahnen" musste, ehe sich an den Regelsätzen für Kinder "etwas bewegt". Alle Kinder sollten gleichermaßen Zugang zu gesunder Ernährung, ärztlicher Versorgung, Bildung und sozialen Gruppierungen bekommen, erklärte Bischof Gerhard Ulrich.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier bezeichnet das Urteil als "nicht ganz unerwartet". Die Entscheidung zwinge den Gesetzgeber bis Ende des Jahres zum Handeln und veranlasse "uns gemeinsam", neue Kriterien für die Findung der Regelsätze zu entwickeln. Das ist zeitlich anspruchsvoll", was dahingehend befremdlich wirkt, ist seine Partei doch in enger Zusammenarbeit mit den Grünen für diesen eklatanten Sozialabbau sowie die Einführung von "Hartz IV" in entscheidender Weise verantwortlich und somit wohl kaum die richtige Adresse zur objektiven Kritikfähigkeit. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, betonte, die Ermittlung der Kinderregelsätze müsse alle drei Jahre erfolgen - und nicht wie bisher alle fünf Jahre. Er wies darauf hin, dass die SPD ungeachtet des aktuellen Urteils seit langem eigenständige und bedarfsgerechte Kinderregelsätze fordere.

Nach Ansicht von Grünen-Fraktionschefin Renate Künast könnte eine Neuregelung der rechtswidrigen Hartz IV-Sätze den Staat bis zu zehn Milliarden Euro kosten. Besonders bedeutsam seien dabei die Sätze für die 1,8 Millionen betroffenen Kinder. Inzwischen wächst unter den Jugendlichen bis 25 Jahren die Überschuldungsrate. Viele brauchen ergänzend Hartz IV. Gabriele Kraft von der Diakonie Baden: "Wir haben zu wenige Beratungsstellen und zu lange Wartezeiten." Allein in Baden-Württemberg sind 250.000 Haushalte überschuldet. Die Hauptgründe sind Arbeitslosigkeit, Trennung und Ausbildungskosten. Kanzlerin Angela Merkel sei nun in der Pflicht.

Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Kinderschutzbund und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie das Zukunftforum Familie (ZFF) betonten im Namen des "Bündnisses Kindergrundsicherung", dass höhere Kinderregelsätze nur ein erster Schritt sein könnten. Auch eine eigenständige Berechnung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern löse nicht die grundsätzlichen Systemmängel in der Familienförderung. Die Deutsche Bischofskonferenz sprach von einem "wichtige Schritt für die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums", sagte der Vorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, am Dienstag in Bonn.

Er begrüßte vor allem die Forderung des Gerichts, dass der besondere Bedarf von Kindern bei der Berechnung der Regelsätze besonders berücksichtigt werden muss. Zu Recht werde auch auf die Bedeutung der Aufwendungen für die Bildung der Kinder hingewiesen. "Dies ist der Schlüssel, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen und der Verfestigung von Armut entgegenzuwirken", sagte Zollitsch. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt für die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir Es liegt einiges im arge ...nehmen es mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis. Wir begrüßen mit Blick auf die Kinderregelleistungen vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht eine Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs eines Kindes je nach Alter in der Berechnung der Kinderregelsätze fordert.

Zurecht weist das Gericht auf die Bedeutung der Aufwendungen für die Bildung der Kinder hin. Denn dies ist der Schlüssel, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen und der Verfestigung von Armut entgegenzuwirken," so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem halten wir es für wichtig, dass der Gesetzgeber aufgefordert wird, das Existenzminimum auch bei besonderen Bedarfslagen zusätzlich zu den am Durchschnittsbedarf orientierten Regelleistungen in Form einer Härtefallregelung sicherzustellen."

Ob auf den Staat durch das Urteil höhere Kosten zukommen, ist nach ihren Worten aber noch nicht klar. Die Richter hätten nicht gesagt, dass die Regelsätze erhöht werden müssten, sondern nur, dass die Bemessungsgrundlage bislang nicht in Ordnung gewesen sei. Zugleich betonte sie, dass das Urteil weit über die Frage der Regelsätze hinausreiche und auch Bedeutung für andere Familienleistungen habe. In seltenen Fällen können Bedürftige nun ergänzende Leistungen beantragen, die eine Sicherung der Existenzgrundlage gewährleisten. Die derzeitige Summe aus Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, die Hilfebedürftige als Arbeitslosengeld II erhalten, liegt bei 359 Euro monatlich. Kinder erhalten einen Teilbetrag davon, unter sechs Jahren sind das 60 Prozent, unter 14 Jahren 70 Prozent und darüberhinaus bis 18 Jahren 80 Prozent. Die genaue Berechnung dieser Teile sei nicht transparent genug, hierbei verlangten die Richter Nachbesserungen.

Es sei etwa unklar, warum Kinder bis sechs Jahren, die sich noch im Wachstum befinden und damit deutlich häufiger neue Kleidung benötigen als Erwachsene, weniger Geld dafür erhalten. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Klaus-Jürgen Papier, sprach in diesem Zusammenhang von "Schätzungen ins Blaue hinein", die "einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider" laufen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte im Vorfeld des Urteils "Leitplanken und mächtig Hausaufgaben" für die Regierung erwartet. Anstelle von höheren Finanzhilfen halte sie jedoch künftig auch Sachleistungen wie Nachhilfe oder Schulessen für Hartz- IV-Empfänger für vorstellbar.
 
siehe auch:
 
 
 
 
 
 
 
Auch die Jugendkirche steht auf gegen Armut 
 
 
 
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