Der Erhalt der Sonntagsruhe gehöre zu den Grundpflichten einer menschenfreundlichen Gesellschaft, pflichtete auch der katholische Bischof Joachim Reinelt bei. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 23. Juni 2009 am
Dienstag, 1. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Der Erste Senat entscheidet über die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Nach der seit 2006 geltenden Regelung dürfen in Berlin die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen.
Anlässlich der Verhandlung aufgrund der Verfassungsbeschwerde der evangelischen und katholischen Kirche von Berlin gegen das geltende Ladenöffnungsgesetz in der Bundeshauptstadt warb Huber für den Erhalt des Sonntags als "Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung", der Raum gebe "für die Frage, was im Leben wirklich trägt".

Der Evangelische Bischof Huber in Berlin hatte die weitreichende Regelung zur Ladenöffnung kritisiert. Sie zeuge von einem "beunruhigenden Mangel an religiöser und kultureller Achtung". Der "Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung" sei ein wichtiges Element der Lebenskultur und habe eine Jahrtausende alte, umfassende Tradition. Schon werktags reize das Berliner Gesetz mit Öffnungszeiten rund um die Uhr "alles aus", sagte Huber.
Weniger weitreichend als in Berlin sind die Vorschriften der anderen Bundesländer, wo Läden nur an drei bis sechs Sonntagen öffnen dürfen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Zuständigkeit zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Bundesländer über. Bei der mündlichen Verhandlung im Juni wies Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier darauf hin, dass es um die Grundsatzfrage "nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen" gehe.
Bischof Wolfgang Huber von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hatte die weitreichende Regelung zur Ladenöffnung kritisiert, die von einem "beunruhigenden Mangel an religiöser und kultureller Achtung" zeuge. Der "Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung" sei ein wichtiges Element der Lebenskultur und habe eine Jahrtausende alte, umfassende Tradition. Schon werktags reize das Berliner Gesetz mit Öffnungszeiten rund um die Uhr "alles aus", sagte Huber, und Kardinal Georg Sterzinsky sieht eine Aushöhlung des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes des Sonntags in "unerträglicher Weise".
Unterstützung erhielten die Kirchen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die jedoch nicht selbst geklagt hat. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels sieht dagegen "keinerlei Zusammenhang zwischen dem bedauernswerten Rückgang des Gottesdienstbesuchs und den Ladenöffnungszeiten". Die Kirchen sollten an verkaufsoffenen Sonntagen selbst mehr Angebote machen.
Arbeitswissenschaftler hatten bei der mündlichen Verhandlung empfohlen, es solle "so wenig Sonntagsarbeit wie möglich geben". Zwar werde die Gesundheit nicht automatisch beeinträchtigt, doch sei die Sonntagsarbeit ein Risikofaktor für die Gesundheit, sagte der Arbeitswissenschaftler Peter Knauth von der Universität Karlsruhe.
Nach den Worten des Gerichtspräsidendten Hans-Jürgen Papier wirft das Verfahren die Grundsatzfrage "nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf."