Haupt Menu
Home
News & Infos
Archiv
Suchen
JuKi Links
Bewegungsmelder
Jukis
Über uns
Disclaimer
Fun Zone
Flash eCards
Games & Fun
Home arrow News & Infos arrow Archiv arrow Jugendkirche Recht: Jugendmedienschutz
Freitag, 3. September 2010
Jugendkirche Recht: Jugendmedienschutz PDF Drucken
Geschrieben von pierre roh   
Freitag, 31. Juli 2009
JUGENDKIRCHE RECHT
 
Mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes wurde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Zeitgleich trat der Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnung der Regelungen in beiden Gesetzen sollte sichergestellt sein, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden.
 
Aber aufgrund der schnellen und teilweise nicht vorhersehbaren technischen und inhaltlichen Weiterentwicklungen im Bereich des Medienverbundes sind die vorhandenen Gesetze oft unzureichend zur Beurteilung neuer Sachverhalte ausgestaltet. Deshalb ist das Medienrecht stark von sogenanntem Fall- oder Richterrecht (case law) geprägt, was bedeutet, dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit vorherrscht.
Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten: Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film, mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen.

Regelungsziele des Medienrechtes sind die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Mediennutzer (Rezipienten), Daten- und Jugendschutz aber auch der Schutz geistigen Eigentums. Rechtlich geregelt wird also die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte.

Dagegen regelt das Telekommunikationsrecht vorwiegend nur die technische Seite der Übermittlung von Inhalten. Beide Bereiche sind jedoch gerade im Multimediabereich eng verzahnt und beeinflussen sich gegenseitig.
Das Internetrecht ist eine übergreifende Rechtsmaterie, die auf verschiedene rechtliche Regelungen des Bundes und der Länder zurückgreift. Zur Einführung einer Multimediagesetzgebung wurde zunächst das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) verabschiedet, das drei neue Bundesgesetze einführte: das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und das Signaturgesetz zur Regelung der digitalen Signatur.

Neben dem TDG des Bundes, das nur für Teledienste gilt, wurde von den Ländern für die Mediendienste der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) geschlossen. Inhaltlich sind TDG und MDStV relativ ähnlich und die Abgrenzung zwischen Teledienst und Mediendienst ist unscharf. Daher wird z.Z. an einer einheitlichen Regelung gearbeitet, die als Telemediengesetz beschlossen werden soll, und die bisherigen Dienste unter dem Begriff Telemedien zusammengefasst.

Die inhaltlichen Aspekte der Telemedien, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, sollen dann im Rundfunkstaatsvertrag geregelt werden. Insbesondere für den Bereich der neuen Medien wurde von den Ländern der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geschlossen, um auch hier Mindeststandards des Jugendschutzes festzulegen, die von der Kommission für Jugendschutz in den Medien (KJM) überwacht werden.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutz -Staatsvertrag der Länder

Mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes wurde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Zeitgleich trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden.

Jugendschutzgesetz und  Jugendmedienschutz   (Stand: August 2008)



Initiativen:

Die Zentralstelle wurde von den Jugendministerinnen und Jugendministern der Länder gemeinsam eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, für die Beachtung des notwendigen Jugendschutzes in den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten (Multimedia, Internet) zu sorgen.

Die Seite enthält einen kurzen schematischen Überblick der straf- und jugendschutzrechtlichen Verbote und Auflagen bei Infomations- und Kommunikationsdiensten, Erläuterungen zu Straftatbeständen und Verantwortlichkeiten sowie Informationen zu technischem Jugendschutz im Internet - Rating und Filtering.

Angeboten wird eine Hotline, die Hinweise auf illegale oder jugendgefährdende Web-Seiten entgegennimmt. Alle Beschwerden, auch anonyme Hinweise, werden bearbeitet.

Studie:

Die von der Secorvo Security Consulting GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgeführte Studie kommt zu dem Schluss: Die technologischen Voraussetzungen für eine effiziente Filterung illegaler und jugendgefährdender Inhalte im Internet sind weitgehend gegeben. Die Studie bietet eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung der heute verfügbaren und in Entwicklung befindlichen Lösungen zur Filterung jugendgefährdender Inhalte im Internet.

Als daraus resultierende Handlungsoptionen nennt Secorvo den Aufbau von Medienkompetenz, die Nutzung sozialer Kontrollmechanismen (wie Aufsicht oder spätere Kontrolle der aufgesuchten Web-Seiten) und die Weiterentwicklung der technischen Unterstützung sowie Kombinationen dieser Lösungen. Secorvo plädiert für ein technisch-organisatorisches System zur Unterstützung des Jugendschutzes auf der Basis freiwilliger Selbstkontrolle.

Aktion für ein freies Internet

Kernstück ist eine möglichst weit verbreitete Einstufung der Internetseiten durch die Anbieter, auf deren Grundlage der Abrufer gezielt und individuell zugeschnitten filtern kann. Dabei werden organisatorische Vorkehrungen getroffen, die vor allem den technischen Anforderungen gerecht werden und einen Missbrauch verhindern sollen.

Weiterführende Links zum Thema:

 Mittwoch, 27. Mai 2009 Suchtartige Internetnutzung steigt
Freitag, 22. Juni 2007 Jugendkirche achtet auf Kennzeichen! Episode 4
Donnerstag, 24. Mai 2007 Jugendkirche achtet auf Kennzeichen! Episode 3
Samstag, 19. Mai 2007 Jugendkirche achtet auf Kennzeichen! Episode 2
Dienstag, 1. Mai 2007 Jugendkirche achtet auf Kennzeichen! Episode 1

 
 
< zurück   weiter >

www.jukis.org
Online
Aktuell 9 Gäste online
Besucher
Besucher: 1315356
 
 
 
 
© http://www.jukis.org, Joomla