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Jugendkirche Recht: Verknallt |
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Geschrieben von pierre roh
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Freitag, 26. Dezember 2008 |
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Weihnachten ist fast vorüber und es wird langsam Zeit sich ordentlich auf Silvester vorzubereiten. Ein integraler Bestandteil der Vorbereitungen auf das neue Jahr besteht ja für manche Leute darin sich bis Oberkante Unterlippe mit Böllern und Raketen einzudecken. Die polizeilichen Erfahrungen vergangener Jahre zeigen leider, dass sich schon Tage vor dem Jahreswechsel immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung häufen, weil unerlaubt Feuerwerkskörper verkauft und auch abgebrannt werden. Die Anzahl daran beteiligter Kinder und Jugendliche, die rechtswidrig in den Besitz von Feuerwerks- und Knallkörpern gelangen, ist hierbei besonders beunruhigend. Ab Montag, den 29.12.2008, beginnt der offizielle Verkauf.
Die Menschen in Deutschland werden sich nach Branchenerwartungen den Spass am Silvesterfeuerwerk nicht von der Wirtschaftslage verderben lassen. Zum vergangenen Jahreswechsel gaben sie rund 100 Millionen Euro für das bunte Spektakel aus - dieses Mal soll es genauso viel werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb und Gebrauch von Feuerwerkskörpern hin: - Die Erlaubnis zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Silvesterfeuerwerkskörper) gilt nur in der Zeit vom 29.12. bis zum 31.12.2008.
- Das Abbrennen dieser Silvesterfeuerwerkskörper ist gem. § 23 Abs. 1 der 1. Sprengverordnung nur am 31.12.2008 (ab 17.00 Uhr) und 01.01.2009 (bis 08.00 Uhr) erlaubt.
- Silvesterfeuerwerk der Klasse II darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden.
- Verstösse gegen die Regelungen der 1. Sprengverordnung können Ordnungswidrigkeiten darstellen und ein Bussgeld nach sich ziehen.
Für das erlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht geben Experten ausserdem folgende ergänzende Sicherheitshinweise: - Vor dem Abbrennen die Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen und die Gefahrenhinweise beachten !
- Um das Gefährdungspotenzial einzugrenzen sollte auf das Abbrennen unter Alkoholeinfluss gänzlich verzichtet werden !
- Keine Feuerwerkskörper in Kinderhand !
- Feuerwerkskörper nur im "Freien" zünden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen ! Dabei auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen oder Autos achten !
- Gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen !
- Zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen einen Mindestabstand von 200 Metern einhalten !
- Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe starten!
- Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch das Dachfenster) und Türen schliessen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können !
- Für den Notfall geeignete Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser) !
- Nur von der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen und zünden. Hierdurch können Verletzungen und andere Gefahren durch so genannte "Billigprodukte" vermieden werden !
Die Bundespolizei warnt ganz besonders vor illegal erworbenen Feuerwerksartikeln, die zumeist aus den Nachbarländern eingeführt werden. Die Beamten werden gerade jetzt ein wachsames Auge auf derartig nicht zugelassenen pyrotechnischen Artikel werfen. Viele vergessen, dass sie sich nicht nur an diesen "Krachern" verletzten können. Daher kann die Empfehlung nur lauten: Vermeidet Sicherheitsrisiken und erwerbt keine Feuerwerksartikel ohne BAM-Zulassung; nur Feuerwerke mit einer BAM-Nummer sind geprüft und in Deutschland zugelassen. Zugelassene Feuerwerkskörper müssen mit einem vom Bundesamt für Materialforschung (BAM-Zeichen) vergebenen Prüfzeichen versehen sein, z.B. Aufdruck des Prüfzeichens >> BAM-P I ... Klasse I .. (Kleinstfeuerwerk) Aufdruck des Prüfzeichens >> BAM P II ... Klasse II ..(Kleinstfeuerwerk). Daher kann die Empfehlung nur lauten: Vermeidet Sicherheitsrisiken und erwerbt keine Feuerwerksartikel ohne BAM-Zulassung; nur Feuerwerke mit einer BAM-Nummer sind geprüft und in Deutschland zugelassen.
Brot statt Böller
Wem dies alles sowieso zu antiquiert und sinnfrei ist, dem sei die von dem IT-Dienstleister ASZ Group aus Bad Rappenau in Baden-Württemberg in Kooperation mit Brot für die Welt entwickelte “Taschenfeuerwerk” Applikation empfohlen, die speziell für iPhone- und Pod-Besitzer gedacht sei, betonte die Direktorin der Organisation, Cornelia Füllkrug-Weitzel, in Stuttgart. Umweltschonend, witterungsbeständig und ohne Verletzungsrisiko liesse sich so das neue Jahr begrüssen.
Die Benutzer könnten das Programm auf ihr Gerät laden und danach in Ton und Bild starten. Der Download koste 2,39 Euro. "Den Erlös spendet das Unternehmen an Brot für die Welt", sagte Füllkrug-Weitzel. Jedes Jahr schickten die Deutschen an Silvester Feuerwerk im Wert von rund 100 Millionen Euro in den Himmel. "Wir wollen niemanden den Spass verderben. Aber spenden Sie doch wenigstens einen Teil davon lieber den Menschen, die es viel dringender brauchen."
Das Motto "Brot statt Böller - Teilen macht Freude" möchte sicherlich nicht die Silvester- und Neujahrsfreude verderben, sondern vielmehr ein Sprichwort hervorheben: "Geteilte Freude ist doppelte Freude". Es soll gefeiert werden. Dabei soll aber auch ein Zeichen der Solidarität gesetzt werden für Menschen, die nichts zu feiern haben.
Teilen macht Freude - und teilen können wir schon durch einen bewussten Einkauf. Eine Silvester-Festtafel kann mit fairen Produkten gedeckt werden und ein Teil des Silvester-Etats kann gespendet werden, wenn einfach ein paar Böller weniger im Einkaufskorb landen - und vielleicht ganz unbeabsichtigt, denn Feuerwerkskörper und Silvester-Raketen könnten in diesem Jahr knapp werden, unkt der Pforzheimer Grosshändler Carol Braun: "Es ist weniger Ware auf dem Markt, deshalb können die Artikel schneller verkauft sein als sonst."
"Es gab Lieferengpässe aus China", berichtet auch Marco Seeholzer aus dem Ortenaukreis und er ist sich genauso, wie es auch eine dpa-Umfrage unter den Händlern ergab, sicher, dass die → Olympischen Spiele in Peking Hauptgrund für die Lieferknappheit aus Fernost darstellt. "Vor und während der Spiele durften in China aus Sicherheitsgründen keine Feuerwerkskörper produziert und transportiert werden - diese Lieferungen fehlen jetzt", erklärt Edgar Rohr von den Pyrotechnischen Betrieben in Dettingen.
Zudem ist auch noch ein Frachter mit Feuerwerkskörpen auf dem Transportweg untergegangen. Nach Ansicht von Braun werden die meisten Geschäfte wohl schon vor Silvester ausverkauft sein. Die eingesparten €uro könnten so ohne weiteres auf die Konten von Hilfsorganisationen fliessen - das neue Jahr würde somit gleich mit einer guten Tat beginnen.
Und denkt auch an die → Fellgesichter und → Flügelwesen: "Am Silvestertag sollten weder Hunde noch Katzen unbeaufsichtigt nach draussen", mahnt Martina Schnell, Heimtier-Expertin von VIER PFOTEN. "Kleintiere, Katzen oder Vögel überstehen die Silvesternacht am besten, wenn sie in einem ruhigen Zimmer mit geschlossenen und verdunkelten Fenstern untergebracht werden. Verantwortungsbewusste Besitzer bleiben in der Silvesternacht bei ihren Tieren oder organisieren eine zuverlässige Betreuung. Auf keinen Fall sollten die Tiere Silvester allein zuhause bleiben".
Na, also dann: Guten Rutsch. |